Aus dem Bericht zur Bundesratssitzung vom letzten Freitag: „Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 6. März 2015 weisen sie darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.“ – Quelle und mehr. Siehe auch http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2015/0001-0100/0026-15.html