„Die Bundesregierung plant nicht, die sogenannten schädlichen Unterbrechungen bei der Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit abzuschaffen. Das teilt sie in einer Antwort (18/5757) auf eine Kleine Anfrage (18/5662) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Nach dem Prinzip der „schädlichen Unterbrechung“ wird die Dauer der Arbeitslosigkeit nach Unterbrechungen wie einer Qualifizierungsmaßnahme immer wieder neu gemessen. Das hat zur Folge, dass ein Arbeitsloser, nach einer solchen Maßnahme nicht mehr als langzeitarbeitslos gilt, obwohl er länger als ein Jahr arbeitslos ist und weder vor noch nach dieser Maßnahme eine Arbeit gefunden hat. Auch an der sogenannten 58er-Regelung soll sich nach Auffassung der Bundesregierung nichts ändern. Diese besagt, dass Arbeitslose, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres ein Jahr lang kein Angebot für eine Beschäftigung erhalten haben, aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen.“ – Quelle: Bundestagsmeldung
Siehe auch: ../?s=langzeitarbeitslos sowie www.o-ton-arbeitsmarkt.de