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Bundesregierung: Überschuldungsstatistikgesetz bleibt derzeit unverändert

Die Bundesregierung hat den gemäß § 9 des Überschuldungsstatistikgesetzes erforderlichen Bericht vorgelegt, der als Bundestags-Drucksache 18/3567 nachzulesen ist. Daraus:

„Mit ihrem Erhebungsdesign und dem gesetzlich festgelegten Merkmalskatalog schließt die Überschuldungsstatistik die Lücke zwischen Mehrthemenbefragungen, welche die Überschuldung nicht explizit erfassen, und anderen schuldenspezifischen Datenerhebungen, die regelmäßig nur geringe Informationen über die Lebensumstände der überschuldeten Personen erheben.

Die Bundesregierung erachtet eine Weiterentwicklung der Vorschriften des Gesetzes derzeit nicht als zielführend. Es besteht die gut begründete Erwartung, dass die Teilnahme der Beratungsstellen an der Überschuldungsstatistik in den nächsten beiden Jahren deutlich steigen wird und bisher bestehende regionale Untererfassungen stark reduziert werden. Diese Dynamik sollte durch Gesetzesänderungen nicht gefährdet werden.

Und auch eine Änderung des gesetzlich festgelegten Merkmalskatalogs erscheint weder erforderlich – der Merkmalskatalog wurde im Zuge der Einführung des Überschuldungsstatistikgesetzes 2012 überarbeitet und ergänzt – noch vor dem entstehenden Aufwand und Risiko einer sich dadurch vermindernden Teilnahmebereitschaft zu rechtfertigen.“