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Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung in Sachen „Betreuungsgeld“ am 14.4.2015

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 14. April 2015, über einen Normenkontrollantrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gegen das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15. Februar 2013. Dieses Bundesgesetz sieht im Wesentlichen vor, dass Eltern, die ihr Kind im Alter vom 15. bis 36. Lebensmonat nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, seit dem 1. August 2013 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 100 Euro monatlich und seit dem 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hält das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig. – Quelle