Aus der Pressemitteilung des Deutschen Vereins: „Nach jahrelanger Diskussion in Europa haben wir endlich die Chance, für mehr Freiraum, Rechtssicherheit und Qualität bei den sozialen Diensten zu sorgen. Das Gesetz ist aber eine Minimallösung, welche die neuen Möglichkeiten nicht ausschöpft“, so fasst Vorstand Michael Löher die gerade verabschiedete Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu dem Entwurf des Vergabegesetzes zusammen. Mit dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen die EU-Richtlinien umgesetzt werden, die letztes Jahr in Kraft getreten sind.
Vergaben werden im Bereich des Sozialen nur ausnahmsweise durchgeführt – vor allem Arbeitsmarktdienstleistungen. Für diesen Fall müssen die Besonderheiten der sozialen Dienste stärker als bisher berücksichtigt werden. Schädigender Dumpingwettbewerb darf nicht stattfinden. „Die reibungslose Abwicklung dieser Verfahren ist kein Zweck an sich. Sie müssen dazu beitragen, für Personen in sozialen Problemlagen qualitativ hochwertige und nachhaltige Hilfen zu bieten. Durch die Richtlinien besteht hier viel Gestaltungskraft. Das Gesetz muss an dieser Stelle noch ausgebaut werden“, sagt Michael Löher.“