Die Diakonie plädiert für eine Abschaffung der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger und bessere Hilfen für Langzeitarbeitslose. „Bereits bei einer 30prozentigen Kürzung geraten Arbeitslose schnell in die Lage, entweder erheblich am Essen zu sparen oder die Stromrechnung nicht mehr bezahlen zu können“, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das Recht auf eine sichere Lebensgrundlage ist ein Grundrecht und Grundrechte kann man nicht kürzen“, so Loheide. Zudem gebe es keinen wissenschaftlichen Beleg für positive Effekte von Sanktionen auf die Leistungsberechtigten. „Wir brauchen stattdessen mehr passgenaue Hilfen, die direkt an den persönlichen Notlagen der Menschen ansetzen. Die sozialen Integrationsleistungen müssen ausgebaut werden, nicht die Sanktionspraxis!“ Jährlich wird eine Million Leistungsberechtigte sanktioniert.
Eine aktuelle Untersuchung des DGB habe ergeben, dass sich die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose weiter verschlechtert und die Chancen auf stabile Eingliederung abgenommen hätten. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei über einer Million und wächst jährlich um drei Prozent. „Es entsteht der Verdacht, dass auf zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit mit mehr Druck reagiert wird“, stellt Loheide fest. Das sei keine sinnvolle Umsetzung des Grundsatzes Fördern und Fordern, sondern schlicht Sanktion als Folge von Einfallslosigkeit. Statt dessen brauchen Langzeitarbeitslose Wege in die öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu hat die Diakonie ein Modell entwickelt, mit dem Arbeit statt Arbeitslosigkeit gefördert wird.Die Diakonie mahnt den angekündigten Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II an, der unbedingt eine Reform des Sanktionsrechtes enthalten sollte. „Zunächst einmal müssen die Auswirkungen der geltenden Sanktionsregelungen dringend auf den Prüfstand. Sie treiben Menschen zunehmend in existentielle Armut und Wohnungslosigkeit“, erklärt Loheide. Bereits im Sommer 2014 hat die Bund-Länder Arbeitsgruppe dem Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales einen Bericht vorgelegt, der sich für eine Entschärfung der Sanktionen ausspricht.
Sanktionen treffen Hartz-IV-Empfänger, die einen Termin beim Jobcenter versäumen, eine Maßnahme nicht antreten oder ein Jobangebot als nicht zumutbar ablehnen. Sie müssen mit empfindlichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bis hin zur völligen Streichung rechnen. Besonders hart wird mit Arbeitslosen unter 25 Jahren verfahren: Ihnen kann das Jobcenter schon mit der ersten Sanktion den Regelsatz komplett streichen.
Die Diakonie hat ihre Erfahrungen in der Beratung von Langzeitarbeitslosen in ein Positionspapier „Menschenwürde und soziale Teilhabe in der Grundsicherung verwirklichen – Zehn Jahre Hartz IV – zehn Thesen der Diakonie“ einfließen lassen.
Quelle: www.diakonie.de