Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/5662) zur Statistischen Erfassung der Langzeitarbeitslosigkeit gestellt. Darin fragt sie unter anderem nach der neu gemessenen Dauer der Arbeitslosigkeit nach dem Ende einer Qualifizierungsmaßnahme, auch wenn der Betreffende weder vor noch nach der Maßnahme eine Beschäftigung hatte. Ferner wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung die sogenannte 58er-Regelung begründet, nach der Arbeitssuchende ab 58 Jahren nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn sie länger als ein Jahr Arbeitslosengeld-II beziehen, ohne dass ihnen eine Beschäftigung angeboten wurde. – Quelle: Bundestagsmeldung HIB