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EuGH: Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht werden, dass ein Mindestlohn gezahlt wird

Passend zum aktuellem Gesetzgebungsverfahren zum Vergaberecht (siehe dazu zuletzt unsere Meldung vom 11.11.2015): Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.11.2015 in der Rechtssache C-115/14, aus der Pressemitteilung des Gerichts (pdf): Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung des Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrags ausgeschlossen wird.

Die Entscheidung bezieht sich allerdings auf die Richtlinie 2004/18, welche wiederum durch Artikel 91 der neuen Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 aufgehoben wurde.