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EuGH vereinfacht Beweispflicht bei mangelhafter oder defekter Ware

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher Gewährleistungsansprüche zukünftig besser durchsetzen, wenn sich eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb als mangelhaft erweist, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit (Urteil vom 4. Juni 2015, Az. C- 497/13). – zur Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg