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Europäisches Parlament billigt die Neufassung der EUInsVO

Gestern hat das Europäische Parlament die Neufassung der EuInsVO (VO Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000) beschlossen. Siehe dazu: Übersicht zur Neufassung der EuInsVO (Wimmer, jurisPR-InsR 7/2015 Anm. 1) und EuInsVO Reform 2015 (Schultze und Braun).

Die Neufassung der EuInsVO wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Zwei Jahre danach, also etwa Juni 2017, wird sie dann auf alle nach diesem Datum eröffneten Insolvenzverfahren gelten.