Das institut für finanzdienstleistungen e.V., Hamburg (iff)* evaluiert das P-Konto und bittet die Beratungsstellen um Rückmeldung anhand eines Fragebogens**:
„Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07. Juli 2009 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium. Ziel des Fragebogens** ist es, zu evaluieren, inwieweit es durch die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos („P-Kontos“) bei den von Pfändung Betroffenen zu Problemen und bei der Schuldnerberatung zu Mehrbelastungen gekommen ist.“
* iff-Projektteam: Michael Knobloch (Projektleitung), Wolfhard Kohte, Udo Reifner, Wilfried Laatz, Kerim S. Al-Umaray
** technischer Hinweis: zum Ausfüllen bitte den Fragebogen zunächst lokal abspeichern (im Browser geht das Ausfüllen nicht!) und anschließend im Adobe Reader, Foxit Reader o. ä. öffnen.
siehe auch: Bitte um Problemanzeigen aus der Praxis zum P-Konto (unsere Meldung vom 5.3.2015)