Das Fahren ohne Fahrschein kostet künftig 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr anhebt. Die Länder hatten die Anpassung im November letzten Jahres gefordert, um auf die allgemeine Preissteigerung in den 12 Jahren seit der letzten Erhöhung zu reagieren.
Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll im zweiten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
BReg 115/15 Grunddrucksache PDF, 263KB, nicht barrierefrei
Quelle: www.bundesrat.de und Permalink: www.bundesrat.de/bv.html?id=0115-15
Siehe dazu auch die PM des vzbv: Höhere Strafe (…) kommt zur falschen Zeit – ÖPNV muss zuerst Tarif- und Vertriebssystem verbessern