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Gravenbrucher Kreis: Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3102/13

Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3102/13 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass juristische Personen gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden können, anhängig. Dazu hat der Gravenbrucher Kreis eine Stellungnahme (pdf) verfasst. Siehe dazu auch BGH, Beschl. v. 19. 9. 2013 – IX AR (VZ) 1/12 und die Anmerkung von RA Walther Seele dazu in der ZVI 2013, 472.

Update 15.2.2016: Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist verfassungsgemäß

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.02.2016