Menschen, die bis heute unter den Folgen ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der alten Bundesrepublik leiden, sollen weiter materielle und therapeutische Hilfe erhalten. Das Kabinett hat beschlossen, den Heimfonds-West um bis zu 182 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern. – Quelle und mehr – siehe auch: www.fonds-heimerziehung.de
Ergänzung 30.3.2016 – siehe auch AG Gera: Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung sind nicht pfändbar und hindern auch einen Beschluss nach § 850 l ZPO nicht
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.03.2016