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Hilfen für ehemalige Heimkinder aufgestockt

Menschen, die bis heute unter den Folgen ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der alten Bundesrepublik leiden, sollen weiter materielle und therapeutische Hilfe erhalten. Das Kabinett hat beschlossen, den Heimfonds-West um bis zu 182 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern. – Quelle und mehr – siehe auch: www.fonds-heimerziehung.de

Ergänzung 30.3.2016 – siehe auch AG Gera: Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung sind nicht pfändbar und hindern auch einen Beschluss nach § 850 l ZPO nicht

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.03.2016