Drucksache 21/675: Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 03.06.15 – Betr.: Telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter in Hamburg
„Seit Mai 2010 haben Jobcenter die Beantwortung von Telefonanrufen zunehmend an Servicecenter ausgegliedert. Das ist eine Folge des Konzeptes für die Neuorganisation der SGB-II-Telefonie durch die Bundesagentur für Arbeit. (…)
Jobcenter team.arbeit.hamburg (t.a.h) schreibt in einer internen Mail vom 22. April 2015 (vergleiche „junge Welt“ vom 5. Mai 2015 [Anmerkung: siehe auch www.harald-thome.de (pdf)]) an die Mitarbeiter der Jobcenter, dass sich die „Übernahme telefonischer Kundenanfragen durch das Service Center (SC) bewährt hat“. Weiterhin wird darauf gedrungen, dass die Telefonnummern der Beschäftigten t.a.h. nicht an Kundinnen und Kunden sowie an sonstige Dritte herausgegeben werden und nur für den internen Dienstgebrauch sind. Auf eine entsprechende Servicenummer wird hingewiesen.
Für Leistungsberechtigte nach SGB II bedeutet die Ausgliederung, dass sie in der Regel ihre Anliegen nicht kurzfristig mit einem zuständigen Sachbearbeiter besprechen können. Fragen, die einer schnellen Klärung bedürfen, lassen sich so nicht zeitnah klären (Kostenübernahme Umzug, Lohnzuschüsse, Arbeitsbeginn, Praktika, Krankmeldung bei Terminen).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)“ – zur ganzen Drucksache
Siehe auch schon unsere Meldung „Thomé: „Jobcenter Hamburg verschärft Abschottungsstrategie”„