An dieser Stelle ein kleiner Übungsfall zur Verjährung:
Am 1.4.2011 wird ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware alsbald ausgehändigt. Der Kaufpreis wird allerdings nicht gezahlt, obwohl der Gläubiger regelmäßig Mahnungen verschickt und in 2013 ein Inkasso einschaltet. Am 17.3.2015 allerdings ist der Schuldner so genervt, dass er sich an eine Schuldnerberatungsstelle wendet. Dies teilt der Schuldner dem Inkassounternehmen mit und bittet um Ruhe „bis sich die Schuldnerberatung bei Ihnen meldet“. Am 8.7.2015 prüft die Schuldnerberatung die Kaufpreisforderungen auf Verjährung. Zu welchem Ergebnis kommt sie wohl?
Gerne zunächst selber lösen und dann hier weiterlesen (Lösungsvorschlag)