„Bereits seit über zehn Jahren können sich Bezieher von Transferleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Fragen des Mieterschutzes und des Mietrechts an Hamburger Mietervereine wenden. Die derzeitige Kooperation besteht mit dem Mieterverein zu Hamburg – von 1890 e.V., Mieter helfen Mietern e.V. und dem Interessenverband Mieterschutz e.V.. Die Kosten für die erforderliche Mitgliedschaft werden von der Stadt übernommen. Eine neue Kooperationsvereinbarung sichert diese Zusammenarbeit nun für die Zukunft.
(…) Wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Mietervereinen und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in der Praxis ist, zeigt die aktuelle Statistik für das Jahr 2014: Mehr als 1.500 Leistungsberechtigte sind im Jahr 2014 Mitglied in einem Hamburger Mietverein geworden.
Mit Unterstützung der Mietervereine konnten die Leistungsberechtigten (und somit mittelbar auch die Freie und Hansestadt Hamburg) insgesamt rund 130.000 Euro einsparen, indem beispielsweise fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen beanstandet und um den zu Unrecht erhobenen Betrag gekürzt wurden. Außerdem konnte in vielen Fällen durch eine Beratung der Mietervereine eine Kündigung des Mietverhältnisses abgewehrt werden.
Durch die neue Kooperationsvereinbarung wird sichergestellt, dass die Leistungsberechtigten auch in Zukunft eine kompetente Hilfestellung durch die Hamburger Mietervereine in allen Fragen rund um das Mietrecht erhalten.“ – Quelle: PM der BASFI
Siehe auch
- (neu seit 01.09.2015): Fachanweisung zu § 22 SGB II und Fachanweisung zu § 35 SGB XII – jeweils dort unter Punkt 11
- „Kooperation mit dem MIETERVEREIN ZU HAMBURG führt zum Rekordergebnis: 2013 sparte Sozialbehörde 200.000 Euro ein“
- http://suche.transparenz.hamburg.de/?q=kooperationsvereinbarung+mieterverein&sort=publishing_date+desc%2Ctitle_sort+asc