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LG Dessau-Roßlau verneint vorzeitige Löschung aus Schuldnerverzeichnis auf Grund Vereinbarung von Ratenzahlungen

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 25.08.2014, Aktenzeichen: 1 T 152/14, Leitsatz: Die Vereinbarung von Ratenzahlungen reichen für eine vorzeitige Löschung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 e Abs.3 Ziff. 1 ZPO auch im Falle des Einverständnisses des Gläubigers nicht aus.