Kategorien
Uncategorized

LG Freiburg zur Mietzahlung: es kommt auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters an

LG Freiburg, Urteil vom 28. April 2015, Aktenzeichen: 9 S 109/14:

  1. Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen.
  2. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an.
    Für den Zeitpunkt der Leistung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der Überweisung durch den Schuldner, sondern auf den Zeitpunkt der Gutschrift beim Gläubiger an.