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„Lohnpfändungen und Lohnabtretungen“: Seminar mit Frank Lackmann

Hiermit laden wir herzlich zum Seminar

„Lohnpfändungen und Lohnabtretungen“ mit RA Frank Lackmann

am Montag 23. November 2015, in Hamburg ein.

In der täglichen Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung spielen Lohnpfändungen und Lohnabtretungen eine große Rolle. Hier ist es Aufgabe der Beraterinnen und Berater, die Rechtmäßigkeit von Lohnpfändungen und Lohnabtretungen erkennen und prüfen sowie den pfändbaren Betrag korrekt berechnen zu können. Gehaltsabrechnungen müssen gelesen und verstanden werden. Gegebenenfalls müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, um den pfandfreien Betrag der Ratsuchenden heraufsetzen zu können. Hierzu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von unterhaltspflichtigen Personen oder von unpfändbaren Gehaltsbestandteilen. Im Dialog mit dem Arbeitgeber können Ratsuchende geschützt werden. Das Seminar bietet einen Überblick über das Lohnpfändungsrecht (inkl. Lohnabtretungen) und führt in die aktuelle Rechtsprechung ein.

Die Themen im Einzelnen:

  • Pfändung, Einziehung, Überweisung, Abtretung und Aufrechnung: Wer macht was?
  • Verhältnis der Beteiligten
  • Voraussetzungen und Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • (Lohn-)Abtretung, Vorpfändung
  • Gewöhnliche Pfändung und Unterhaltspfändung
  • Berechnung des pfändbaren Betrags für bevorrechtigte und nichtbevorrechtigte Gläubiger
  • Rang von Pfändung, Einziehung, Überweisung, Abtretung, Aufrechnung
  • Spezielle Sachverhalte
    (z. B. betriebliche Altersvorsorge (bAV), VWL, „Riester-Rente“, Sachbezug)
  • Abwicklung von Pfändungen nach der Nettomethode
  • Besonderheiten im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung

Zur ganzen Seminareinladung als pdf. – Zur Anmeldung


Siehe auch unsere Seminarseite mit anderen Fortbildungen; insbesondere

„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“ am Donnerstag, 22. Oktober 2015 mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.09.2015