In einem aktuellen Urteil befasst sich der Bundesgerichtshof mal wieder mit der Insolvenzanfechtung; BGH, Urteil vom 30. April 2015 – IX ZR 149/14 – Leitsatz des Gerichts:
Zahlt der Schuldner auf eine relativ geringfügige Forderung erst aufgrund mehrerer Mahnungen nach über einem Jahr zwei Raten und tilgt die Forderung nicht vollständig, kann das Tatgericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Gläubiger allein hieraus nicht auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen musste. InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2, § 133 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 286
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