Der Bundesrat will Verbraucher, die an sogenannten Kaffeefahrten teilnehmen, besser vor unseriösen Angeboten schützen. Dies sieht der von den Ländern eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (18/6676) vor. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, stellen unseriöse Kaffeefahrten, auf denen Verkäufer mit aggressiven und irreführenden Angeboten auftreten würden, trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen einen „verbraucherpolitischen Missstand“ dar. Zunehmend würden Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen angeboten. Außerdem gebe es die Tendenz, die Verkaufsveranstaltungen ins Ausland zu verlagern und damit die gewerbesteuerliche Anzeigepflicht zu umgehen. Es würden pro Jahr schätzungsweise 4,5 bis fünf Millionen Deutsche an solchen gewerberechtlich als Wanderlager einzustufenden Kaffeefahrten teilnehmen.
Mit dem Gesetz soll die Anzeigepflicht dieser Veranstaltungen auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten ausgedehnt werden. Außerdem wird der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und von bestimmten Reisen verboten. Die Bußgelder werden erhöht.
Quelle: HIB-Meldung 18.11.2015
Siehe auch Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen