Die „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mindestunterhaltsverordnung)“ wurde am Mittwoch im BGBl. Nr. 49 vom 09.12.2015, Seite 2188, veröffenlicht.
Die „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mindestunterhaltsverordnung)“ wurde am Mittwoch im BGBl. Nr. 49 vom 09.12.2015, Seite 2188, veröffenlicht.
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