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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen geändert

Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

Personenzahl im Haushalt kostenlose Beratung Beratung mit Eigenanteil von 180 €
/ Obergrenze
1 1.204 € 1.404 €
1 Erw. + 1 Kind 1.629 € 1.829 €
1 Erw. + 2 Kinder 2.091 € 2.291 €
1 Erw. + 3 Kinder 2.519 € 2.719 €
2 Erw. 1.537 € 1.737 €
3 (2 Erw. + 1 Kind) 1.999 € 2.199 €
4 (2 Erw. + 2 Kinder) 2.424 € 2.624 €
5 (2 Erw. + 3 Kinder) 2.888 € 3.088 €
6 (2 Erw. + 4 Kinder) 3.345 € 3.545 €
für weitere Personen
= wie Differenz zwischen 5-Pers. / 6-Pers.-Haushalt
457 €