Hier der Hinweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015 – Az. 17 U 5/14 – Pressemitteilung des Gerichts
Ergänzung 22.7.2015: siehe auch BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.07.2015