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Europäisches Parlament verabschiedet neue Regeln für Zahlungsdienste

„Die Neufassung der EU-Vorschriften für Zahlungsdienste soll verstärkte Sicherheitsanforderungen bringen, den Verbrauchern eine größere Auswahl verschaffen und mit den neuesten Entwicklungen Schritt halten. Am Donnerstag haben die Abgeordneten ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.“ Der Gesetzestext muss noch formell von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. – Quelle und mehr: PM des Europ. Parlaments

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Amtsgericht Hamburg-Altona verurteilt Abzock-Vermieter

„Erstmals seit Jahren hat ein Hamburger Zivilgericht ein Mietwucher-Urteil gesprochen: Das Amtsgericht Altona verurteilte die Rauch&Veth GbR dazu, fast 53.000 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen. Die Firma hatte heruntergekommene Zimmer an Hilfeempfänger vermietet – und laut Gericht „wucherische Preise“ verlangt.“ – zum ganzen Bericht von Hinz&Kunzt.

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BGH zur Ratenzahlungsvereinbarung und Insolvenzanfechtung

BGH, Beschluss vom 24. September 2015 – IX ZR 308/14 – Leitsatz des Gerichts:
Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird.

Hintergrund: BGH, Beschluss vom 16. April 2015, IX ZR 6/14 – siehe unsere Meldung vom 08.05.2015

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Sozialhilfeausgaben im Jahr 2014 um 5,9 % gestiegen

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 26,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 5,9 % gegenüber 2013. 

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kostenfreie Informationsveranstaltung „Gut versichert?!“ am 24.11.2015

Welche Versicherungen brauche ich? Worauf muss ich beim Vertragsschluss achten? Experten informieren und stehen Rede und Antwort.

Bei der kostenfreien Informationsveranstaltung „Gut versichert?!“, die von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Bund der Versicherten e. V. und der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. organisiert wird, informieren fachkundige Experten in Kurzvorträgen über Wissenswertes zum Thema Versicherungen und stehen anschließend für individuelle Fragen zur Verfügung.

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Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei ausreichender Individualisierung des Anspruchs – II

In dem Urteil des AG Köln, Urteil vom 19.02.2015, Aktenzeichen: 148 C 31/14, auf den wir vorhin hingewiesen haben („Filesharing-Schadensersatz verjährt in drei und nicht erst in zehn Jahren“) gibt es noch einen anderen Aspekt:

„Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, dass die Zustellung des Mahnbescheides am 27.8.2013 die Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB bewirkte, kann dem nicht zugestimmt werden. Denn es fehlt die erforderliche Individualisierung im Mahnbescheidantrag

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AG Köln: Filesharing-Schadensersatz verjährt in drei und nicht erst in zehn Jahren

Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.02.2015, Aktenzeichen: 148 C 31/14:

„Die Klägerin macht Schadens- und Aufwendungsersatz aufgrund einer Urheberrechtsverletzung geltend. (…)

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Wissenswertes zum Kindergeld in verschiedenen Sprachen

Informationsflyer für I) Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und II) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Master-Thesis Anna Kußmaul: „Überschuldung im Alter“

Der Infodienst Schuldnerberatung bietet die Master-Thesis von Anna Kußmaul an der Hochschule Koblenz vom 29.06.2015 zum Download an.

Aus der einführenden Kurzzusammenfassung: „Die vorliegende explorative Studie beschäftigt sich mit dem Thema der Überschuldung im Alter. Anhand von dreiundzwanzig qualitativen Interviews mit Expertinnen, Experten und betroffene nälteren Personen werden die Gründe einer Überschuldung im Alter, die Auswirkungen auf die betroffenen Personen über 60 Jahren und der daraus entstehende sozialpädagogische Handlungsbedarf untersucht.“ – siehe www.infodienst-schuldnerberatung.de/ueberschuldung-im-alter-gruende-auswirkungen-und-sozialpaedagogischer-handlungsbedarf

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BGH erklärt Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den AGBs einer Bank für unwirksam

Der Bundesgerichtshofs hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 – XI ZR 166/14).

Die beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 € beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.“ – zur PM des BGH und der vzbv