Die Verbraucherzentrale NRW lädt zum „Fachkongress Energiearmut“ am 2. November 2015 in Düsseldorf ein => zum Programm (pdf).
Jahr: 2015
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Aus einer Pressemitteilung der „PresseBox“:
Die Universum Inkasso GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main bietet Ihren Schuldnern eine ganz neue komfortable Möglichkeit der Begleichung ihrer Schulden an.
„Mit der Möglichkeit des Barzahlens an einer von derzeit mehr als 6.000 Einzahlstellen in ganz Deutschland wie zum Beispiel real,- oder dm bietet Universum Inkasso den Schuldnern eine bequeme Alternative zu Onlineüberweisungen.
Am 01.10. 2015 wird im Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) und über eine sanktionsfreie Mindestsicherung für alle in Deutschland lebenden bedürftigen Menschen diskutiert und abgestimmt. Vgl. auch: Bundestagsanhörung: „Streit um SGB-II-Sanktionen“
altonabloggt.com (Inge Hannemann) ruft dazu auf, Abgeordnete anzuschreiben und stellt dazu einen Vorschlag zur Verfügung. Siehe: altonabloggt.com
„Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit dem Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den Smart Meter-Einbau in Deutschland gegeben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2017 erst einmal Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme verpflichtet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt dieses Vorhaben ab und fordert die Bundesregierung auf, den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen.“ – zur ganzen Pressemitteilung des vzbv
Siehe in diesem Zusammenhang den Beitrag „Zum Umgang mit Energieschulden – Erfahrungen und Ideen aus der Arbeit mit Wohnungslosen“ (pdf) von Ines Moers
Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist der Auffassung, dass auch diejenigen Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, einen Anspruch auf ein qualifiziertes Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen, um ihre Situation wirtschaftlich und sozial stabilisieren zu können. Die AG SBV plädiert für eine Gesetzesänderung im SGB XII. – Zum Positionspapier (pdf)
Ergänzung 27.4.2016: siehe dazu unsere Stellungnahme
Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).
Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).
Die neuen Werte sind:
„Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat in seiner Plenarsitzung am 17.9.2015 unter Federführung von Prof. Dr. Bernd Schlüter mit Zweidrittelmehrheit (130 Stimmen dafür, 46 dagegen und 10 Enthaltungen) eine Initiativstellungnahme angenommen, welche die Erarbeitung gemeinsamer sozialpolitischer Grundsätze fordert und hierfür erste konkrete Vorschläge macht.“ – zur ganzen Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V.
Nicht wirklich überraschend, dennoch interessant zu lesen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.02.2015, Aktenzeichen: I-16 U 41/14, entschieden, dass die Meldung einer Forderung bei einer Auskunftei (hier: SCHUFA) nicht zwingend von dem Forderungsinhaber selbst erfolgen muss, sondern auch durch ein beauftragtes Inkassounternehmen erfolgen kann.
Aus der Entscheidung: „Entgegen der Auffassung der Klägerin [= Schuldnerin] war die Beklagte [= Inkassounternehmen] auch zur Einmeldung der Daten berechtigt, da der Erlaubnistatbestand des § 28 a Abs. 1 BDSG und damit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Einmeldung sich nicht auf den Forderungsinhaber beschränkt.
Hartz IV-Empfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind. Sozialgericht Kiel, Urteil vom 15.12.2014, S 39 AS 1609/13 (pdf). – siehe www.sozialberatung-kiel.de
An dieser Stelle der Hinweis auf die Master-Thesis von Sally Peters (HAW Hamburg): „Aktuelle Herausforderungen in der Schuldnerberatung und deren Berücksichtigung in der Qualitätsdebatt“ – siehe: http://edoc.sub.uni-hamburg.de/haw/volltexte/2015/2891/
Inhaltsverzeichnis (Überschriften erster Ebene):