Im September hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Postionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ veröffentlicht (siehe dazu unsere Meldung vom 23.09.2015). Der Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ setzt sich damit kritisch auseinander und setzt ein Thesenpapier dagegen. Näheres unter www.infodienst-schuldnerberatung.de.
Jahr: 2015
BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – IX ZR 115/15:
Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet. ZPO §§ 3, 4, 767
Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Mobilfunkrechnung, verweisen Mobilfunkfirmen oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Dabei handelt es sich etwa um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, Hotlines und Ansagedienste. Nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht Potsdam E-Plus nun untersagt, Verbrauchern gegenüber zu behaupten, dass sie sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden müssen (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14, nicht rechtskräftig).
Tenor der Entscheidung: „Die Beklagte [hier: E-Plus Service GmbH & Co. KG] wird verurteilt,
Der im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Ausgleich für Stromkosten ist nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strompreise vorübergehend so extrem gestiegen wären, dass eine „Gefahr von Bedarfsunterdeckungen“ bestanden hätte, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/6936) auf eine Kleine Anfrage (18/6741) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt. Die Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ weist in ihrer aktuellen Ausgabe (VuR 12/2015) auf das rechtskräftige Urteil vom 24.6.2015 (AZ: 647 C 6/15) hin.
„Die Vorstände der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die Trägerversammlung haben Dirk Heyden (52) zum neuen Geschäftsführer von Jobcenter team.arbeit.hamburg bestellt. Herr Heyden tritt den Posten am 1. Januar 2016 an.
Die A-Info Nr. 174 – November 2015 der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) ist online. Wie immer lesenswert!
Zur Vermeidung von Mißverständnissen allerdings: Zu den geplanten SGB II-Änderungen heißt es dort „SGB-II-Leistungen sollen generell nicht gepfändet werden können, also auch dann, wenn kein „P-Konto“ zum Pfändungsschutz eingerichtet wurde.“ Was steckt dahinter?
Die „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mindestunterhaltsverordnung)“ wurde am Mittwoch im BGBl. Nr. 49 vom 09.12.2015, Seite 2188, veröffenlicht.
„Jobkiller, Bürokratiemonster, Preistreiber: Kaum ein Argument ließen die Gegner des gesetzlichen Mindestlohns aus, um Stimmung gegen die Lohnuntergrenze zu machen. Jetzt gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro bald ein Jahr – und keines der Horror-Szenarien zum Mindestlohn ist tatsächlich eingetreten.“ – So der „Fakten-Check“ des DGB
„Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles lässt die Hartz-IV-Sätze nach einem Modell berechnen, dass schon Vorgängerin Ursula von der Leyen verwendete. Diese Berechnungsmethode hatte Nahles vor Jahren heftig kritisiert.“ – Zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner auf www.sueddeutsche.de