Die BASFI meldet, dass zum 01.09.2015 folgende Regelungen aktualisiert wurden:
Jahr: 2015
Drucksache 21/1370; Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 20.08.15 und Antwort des Senats
Betr.: Vorzeitige Verrentung von SGB-II-Leistungsbeziehern
Einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.08.2015 zufolge dürfen Jobcenter ihre Kunden mit Vollendung des 63. Lebensjahres zwangsverrenten (vergleiche: AZ: B 14 AS 1/15 R). Diese Regelung greift auch, wenn dies mit Abschlägen für den Leistungsbezieher verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)
Hinz&Kunzt: Aufmucken lohnt sich! Nach unseren Berichten* und den Protesten unserer Leser ist Flaschensammeln am Hamburger Flughafen nicht mehr verboten. Noch besser: Ab sofort arbeiten drei Hinz&Künztler dort als professionelle Leergutbeauftragte. Am 1. September startet das Projekt „Spende dein Pfand“.
* vgl. auch ../?s=pfand+flughafen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen rufen gemeinsam zur Teilnahme an der bislang größten in Deutschland gestarteten Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen auf. Heute geht es los.
Siehe: www.umfrage-diskriminierung.de – Quelle
An dieser Stelle der Hinweis auf AG Regensburg Beschl. vom 10.5.15, 12 IN 643/13.
„Der Erlass eines Blankettbeschlusses im Rahmen einer Entscheidung gem. § 850k Abs. 4 ZPO ist zulässig und belastet die girokontoführende Drittschuldnerin nicht unzumutbar.“
Leitsatz aus dem aktuellen Newsletter (8/2015) von RA Kai Henning. Dort auch seine Anmerkung: „AG Regensburg schließt sich hinsichtlich der Zulässigkeit eines Blankettbeschlusses dem BGH** an und sieht keine Unzumutbarkeit für den Drittschuldner.
„Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unterstützt die Verfassungsbeschwerde eines auch als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters, mit der er sich gegen einen sogenannten belehrenden Hinweis durch eine Rechtsanwaltskammer wendet.
Der BGH (AnwZ (Brfg) 24/14 Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 11.8.2015) hatte die Berufung des Insolvenzverwalters zurückgewiesen und das anwaltliche Berufsrecht trotz des bereits 2004 vom BVerfG festgestellten Schutzes der Berufsfreiheit für Insolvenzverwalter angewendet.
Hiermit laden wir herzlich zu folgendem Seminar ein:
„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“
am Donnerstag, 22. Oktober 2015 von 10 – 17 Uhr
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten.
Der PARITÄTISCHE reagiert prompt auf die heutige Meldung des Statistischen Bundesamtes: „Ein Verharren der Armutsquote auf hohem Niveau sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband in den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten. Der Verband warnt vor allem vor einer stark steigenden Rentnerarmut in Deutschland. Von der Bundesregierung fordert er einen finanzpolitischen Kurswechsel zu einer offensiven Armutsbekämpfung.
Das Statistische Bundesamt meldet heute: „Im Jahr 2014 waren nach Ergebnissen des Mikrozensus in Deutschland 30,8 % der gering qualifizierten Personen ab 25 Jahren armutsgefährdet. Damit war die Armutsgefährdungsquote dieser Personen höher als im Jahr 2005 mit 23,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Geringqualifizierte in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) mit 37,5 % deutlich häufiger armutsgefährdet als im früheren Bundesgebiet mit 29,8 %. Im Jahr 2005 hatte die Armutsgefährdungsquote Geringqualifizierter in Ostdeutschland noch bei 28,6 % und in Westdeutschland bei 22,3 % gelegen.
Zu den Geringqualifizierten gehören Personen, die
„Mit dem aktuellen Betriebskostenspiegel für Hamburg haben wir für die 700.000 Mieter-haushalte die Möglichkeit geschaffen, die eigenen mit den durchschnittlichen Betriebskosten in der Hansestadt zu vergleichen. Vielfach falsch abgerechnet wird nicht nur von den privaten Vermietern, sondern auch gegenüber den 250.000 Mieterhaushalten der SAGA/GWG und der Baugenossenschaften.