Gestern abend lief in der Sendung „Stern TV“ (RTL) der Beitrag „Wie (seriös) arbeiten Schuldnerberatungen?“. Die nächsten 7 Tage kann dies online gesehen werden (nachdem man Werbung erduldet hat).
Jahr: 2015
„Bereits seit über zehn Jahren können sich Bezieher von Transferleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Fragen des Mieterschutzes und des Mietrechts an Hamburger Mietervereine wenden. Die derzeitige Kooperation besteht mit dem Mieterverein zu Hamburg – von 1890 e.V., Mieter helfen Mietern e.V. und dem Interessenverband Mieterschutz e.V.. Die Kosten für die erforderliche Mitgliedschaft werden von der Stadt übernommen. Eine neue Kooperationsvereinbarung sichert diese Zusammenarbeit nun für die Zukunft.
Das Bundeskriminalamt hat seit Anfang der Woche bei bundesweiten Razzien im Einzelhandel und bei Stichproben in Privathaushalten Falschgeld im Wert von mehreren Millionen Euro sichergestellt. Dabei handelt es sich laut BKA-Pressemitteilung ausschließlich um gefälschte 50-Euro-Scheine. Zu erkennen sind die Blüten daran, dass sie lila sind und eine Null zuviel aufweisen. – Quelle und mehr: www.der-postillon.com
Der Paritätische NRW hat Anfang des Jahres eine „Handreichung und Orientierungshilfe“ zur Schuldnerberatung veröffentlicht (pdf). Aus der Einleitung: „Die Broschüre ist weder als Gebrauchsanweisung zur Selbstentschuldung noch als Crashkurs für Berufseinteiger/-innen in das Arbeitsfeld Schuldnerberatung gedacht oder geeignet.
Sie soll
KG Berlin, Beschluss vom 14.04.2015, Aktenzeichen: 13 WF 59/15, Leitsatz des Gerichts:
Ausgangspunkt für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens in einem Fall, in dem die behauptete unterhaltsrechtliche Leistungsunfähigkeit Folge einer Insolvenz sein soll, ist derjenige Betrag, den der Unterhaltspflichtige unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, seiner Fähigkeiten und seiner sonstigen persönlichen Qualifikation realistischerweise tatsächlich erzielen könnte. Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei dasjenige Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang, bis zur Insolvenzantragstellung, tatsächlich erzielt hat. – § 1603 Abs 2 S 1 BGB
LG Detmold, Urt. v. 14. 1. 2015 – 10 S 110/14 – Leitsätze:
1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
Hier der Hinweis auf die Entscheidung OLG Jena, 08.01.2015, 1 U 541/1. Demnach ist eine Klausel „Übertragung eines Girokontos auf organisationsfremde Kreditinstitute 10,23 €“ unwirksam.
Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts zur Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehern (Az.: B 14 AS 1/15 R) erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Urteil müssen wir mit großer Bestürzung zur Kenntnis nehmen. Doch nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Die Zwangsfrühverrentung von Hartz-IV-Beziehern ist rücksichtslos und kurzsichtig.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. meldete schon im Juni: „Die rund 3.000 im GdW organisierten Wohnungsunternehmen verzeichnen im Jahr 2014 erneut einen Rückgang bei den Mietschulden. Diese sind bundesweit um 2,2 Prozent auf 402 Mio. Euro gesunken. Damit ist es den Unternehmen gelungen, die Mietschulden seit dem Jahr 2003 (757 Mio. Euro) um 355 Mio. Euro zu reduzieren. Das ist ein Rückgang um rund 47 Prozent.“ – Quelle und mehr
„Seit Jahren sind die Dispo-Zinsen auf Höchstniveau. Bis zu 16 Prozent verlangen die Banken von ihren Kunden, trotz historisch niedrigen Leitzinses. Wir brauchen den gesetzlichen Deckel auf die Dispo-Zinsen und keine weiteren Ausflüchte“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE,