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BGH zur Anwendbarkeit des anwaltlichen Berufsrechts auf Insolvenzverwalter

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Juli 2015 – AnwZ (Brfg) 24/14 die Entscheidung des Bayerische Anwaltsgerichtshof vom 17.2.2014 (siehe unsere Meldung vom 4.9.2014) bestätigt.

Leitsatz des Gerichts: Das Verbot, ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufzunehmen oder zu verhandeln, gilt auch für einen Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse eine Forderung geltend macht. – § 12 BORA

In der BGH-Entscheidungen werden auch grundsätzliche Betrachtungen zum Beruf der Insolvenzverwaltung angestellt.

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BGH zur Insolvenzanfechtung einer Zahlung auf debitorisches Gläubigerkonto

BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 – IX ZR 207/13 – Leitsartz des Gerichts:
Die Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers ist in der Insolvenz des Schuldners nur dann als – mittelbare – unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank anfechtbar, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet ist, die Zahlung im Endergebnis der Bank zuzuwenden. Dass der Schuldner in Kenntnis der Kontoüberziehung zahlt, genügt hierfür nicht.  – § 134 Abs. 1 InsO

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Deutscher Verein: „Verwaltungsaufwand beim Bildungs- und Teilhabepaket immer noch zu hoch“

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Dritten Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe veröffentlicht. Siehe die entsprechende PM sowie die Empfehlungen selbst als PDF.

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BGH zu den Drittauskünften nach § 802l ZPO

BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 – I ZB 77/14  – Leitsätze des Gerichts:

  1. Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, dass die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können.
  2. Wurden die Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft eingeholt, so ist es erst erforderlich, sie ein weiteres Mal zu erheben, wenn der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners glaubhaft macht oder wenn er eine erneute Vermögensauskunft (§ 802d ZPO) abgegeben hat.
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, ist der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO dazu verpflichtet, die vom Gläubiger begehrten Drittauskünfte einzuholen.
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Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung – Forum Schuldnerberatung 2015

Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zu aktuellen Themen, Fragen und Herausforderungen der Schuldnerberatung anbietet. Dieses Jahr findet es am 26./27.11.2015 in Berlin statt – mehr.

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Hinz&Kunzt zum Betrugsprozess gegen Thorsten Kuhlmann

Der Immobilienbesitzer Thorsten Kuhlmann ist wegen 117 Fällen von Mietbetrug und versuchten Betrug angeklagt. Das Gericht bietet dem Vermieter nun einen Deal an – wenn er gesteht. – zum Bericht von Hinz&Kunzt

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Zur Anrechnung von Nachzahlungen aus SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Das BSG hat in einem taufrischen Urteil klargestellt (v. 25.06.2015 – B 14 AS 17/14 R), dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind.

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„Solidarität statt Konkurrenz – entschlossen handeln gegen Wohnungslosigkeit und Armut“

„Wohnungslosigkeit und Armut“, „Solidarität statt Konkurrenz“ sind die Leitthemen der Bundestagung 2015 der BAG Wohnungslosenhilfe, die vom 09. bis 11. November 2015 in Berlin stattfindet. Zum Tagungsprogramm (pdf)Quelle und mehr.

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Deutscher Verein: „Kopplung des Mindestunterhalts für Kinder an das Existenzminimum nur ein kleiner Schritt in Richtung eines belastbaren Gesamtsystems“

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Unterhaltsrecht einen guten Schritt, der jedoch etliche Fragen offen lässt.

Die beabsichtigte Loslösung des Mindestunterhalts für Kinder von den steuerlichen Freibeträgen begrüßt der Deutsche Verein. Allerdings sei die neue konkret vorgeschlagene Regelung nur bedingt geeignet, das verfolgte Ziel eines verlässlicheren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalts für Kinder zu erreichen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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SZ: „Daten über Langzeitarbeitslose sind irreführend“

Aus der Süddeutschen Zeitung (Online): „Die Daten über Langzeitarbeitslose sind irreführend. Es gibt viel mehr, als offiziell angegeben. Der Fehler liegt im System: Ist ein Betroffener länger krank oder macht eine Fortbildung, dann fällt er aus der Statistik.“ – zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner.

Bei dieser Gelegenheit der Hinweis auf www.o-ton-arbeitsmarkt.de, wo regelmäßig auf die Statistik und ihre Fehler hingewiesen wird, z.B. Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Falsche Daten? Egal!