„Das Vergaberecht soll moderner werden: Die Bundesregierung hat nun ein neues Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.“ – Quelle und mehr. Vergleiche auch: Deutscher Verein: Kritik am geplanten Vergabegesetz
Jahr: 2015
BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 7/14; aus der Pressemitteilung des Gerichts: „[Eltern genügen] ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.
kleiner Übungsfall zur Verjährung
An dieser Stelle ein kleiner Übungsfall zur Verjährung:
Am 1.4.2011 wird ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware alsbald ausgehändigt. Der Kaufpreis wird allerdings nicht gezahlt, obwohl der Gläubiger regelmäßig Mahnungen verschickt und in 2013 ein Inkasso einschaltet. Am 17.3.2015 allerdings ist der Schuldner so genervt, dass er sich an eine Schuldnerberatungsstelle wendet. Dies teilt der Schuldner dem Inkassounternehmen mit und bittet um Ruhe „bis sich die Schuldnerberatung bei Ihnen meldet“. Am 8.7.2015 prüft die Schuldnerberatung die Kaufpreisforderungen auf Verjährung. Zu welchem Ergebnis kommt sie wohl?
Gerne zunächst selber lösen und dann hier weiterlesen (Lösungsvorschlag)
LG Freiburg, Urteil vom 28. April 2015, Aktenzeichen: 9 S 109/14:
- Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an.
Für den Zeitpunkt der Leistung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der Überweisung durch den Schuldner, sondern auf den Zeitpunkt der Gutschrift beim Gläubiger an.
„Mehr als 6.000 Hamburger Haushalten wurde im Zeitraum Juli 2014 bis März 2015 der Strom abgestellt. An bis zu ein Viertel aller Haushalte wurden vom Hamburger Stromgrundversorger, der Vattenfall Europe Sales GmbH, Mahnschreiben verschickt. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/871) hervor. Wie die Zahl der Stromsperren nehmen auch die der Wasser- und Gasabsperrungen nicht ab: Im gleichen Zeitraum wurde insgesamt 269 Haushalten das Gas abgesperrt und 550 Haushalten das Wasser – einen Zehntel davon sogar mehrmals.
„Dieses Problem besteht seit Jahren und trotzdem passiert nichts“, kritisiert Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
Wir hatten gestern berichtet, dass von Riester-Renten insbesondere Bezieher höherer Einkommen profitieren. Dazu meldet der Paritätische: Als eindeutig gescheitert bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das Modell der „Riester-Rente“. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, die Zulagen für Neuabschlüsse drastisch zu reduzieren und stattdessen das Rentenniveau wieder auf fünfzig Prozent anzuheben. – zur ganzen PM des Paritätischen.
BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 – XII ZR 65/14:
“ (…) d) Ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist bei gewerblichen Mietverhältnissen erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Juli 2008 – XII ZR 134/06 – NJW 2008, 3210).
„Der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorgesehene vollständige Wegfall des Regelbedarfs beim erstmaligen Pflichtverstoß eines Leistungsempfängers, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das hat das Sozialgericht Leipzig mit Urteil vom 16. Juni 2015 (S 24 AS 2264/14 – nicht rechtskräftig) entschieden.“ – Quelle und mehr: PM des Gerichts
Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 3. Senats vom 26. Februar 2015 – BVerwG 3 C 8.14 – Leitsatz des Gerichts: „Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gemäß § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO bereits dann begründet und damit Insolvenzforderung, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund der Zweckverfehlung gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG gegeben ist.“
HEUTE endet die Anmeldefrist zum 2-Tages-Seminar „Interkulturelle Handlungskompetenz in der Schuldnerberatung und Sozialen Arbeit“ mit Lejla Bradaric am Montag / Dienstag 28./29. September 2015. Es sind noch Plätze frei.