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EuGH vereinfacht Beweispflicht bei mangelhafter oder defekter Ware

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher Gewährleistungsansprüche zukünftig besser durchsetzen, wenn sich eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb als mangelhaft erweist, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit (Urteil vom 4. Juni 2015, Az. C- 497/13). – zur Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg

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BGH: Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung

BGH, Beschluss vom 23. April 2015 – VII ZB 65/12:
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 – IX ZB 88/13, NJW-RR 2014, 1197 = Rpfleger 2014, 687). – § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO

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LINKE fordern Neuregelung von Mietspiegeln

„Die Erstellung von Mietspiegeln soll nach Willen der Fraktion Die Linke neu geregelt werden. Damit soll der Anstieg von Mieten gebremst und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Fraktion fordert in einem Antrag (18/5230) die Bundesregierung dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem sollen Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern verpflichtet werden, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der Bund soll nach Ansicht der Links-Fraktion die Hälfte der dabei anfallenden Kosten übernehmen.

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Gesetzentwurf: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/5295). Der Entwurf gleicht dem bereits in erster Lesung beratenen Entwurf der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD (18/5089). => Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten – zum Bundestagsbericht

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Bertelsmann Stiftung: „Die Löhne in Deutschland steigen weiter – aber auch die Ungleichheit wächst“

„Die Lohneinkommen der Beschäftigten in Deutschland werden bis 2020 steigen. Allerdings wird gleichzeitig die Lohnungleichheit zunehmen. Geringverdiener, Sozialberufe, Dienstleister und Haushalte mit Kindern profitieren unterdurchschnittlich. An dieser Entwicklung ändert auch das aktuelle staatliche Umverteilungssystem nichts. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit der Prognos AG.“ – zur ganzen Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung

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InsO-Prognoseberechnung: Tool der Marianne von Weizsäcker Stiftung

Unter www.weizsaecker-stiftung.de/inso-rechner/inso-prognoserechner.html, wo auf https://inso-prognoserechner.de, verwiesen wird, bietet die Marianne von Weizsäcker Stiftung –  Integrationshilfe für ehemals Suchtkranke e. V. einen Prognoserechner an. Nach eigener Angabe funktioniert der Rechner nur im Firefox Browser.

Vergleiche bei dieser Gelegenheit auch Prognosetool (excel) zur Erreichbarkeit der 35%-Quote im Verbraucherinsolvenzverfahren

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Bundestagsanhörung: „Streit um SGB-II-Sanktionen“

„Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag sprach sich eine Mehrheit der geladenen Experten für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus.“

Pressemitteilung und Textarchiv des Bundestags sowie Wortlautprotokoll (pdf). Siehe auch unsere Meldung vom 29.6.2015

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AG Potsdam zur persönlichen Beratung im Sinne des § 305 InsO

Aus dem aktuellen Newsletter von RA Kai Henning: „Eine persönliche Beratung i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO setzt ein eingehendes, umfangreiches Gespräch im Rahmen eines persönliches Beieinandersein voraus. Nur ausnahmsweise kann auch ein Telefonat zwischen den Beteiligten diese Voraussetzungen erfüllen. Ist ersichtlich, dass die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt worden ist, hat das Insolvenzgericht den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. AG Potsdam Beschl. v. 19. 2. 2015 – 35 IK 1239/14

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BGH zum Insolvenzplan

Der Bundesgerichtshof hat am 7. Mai 2015 – IX ZB 75/14 – einen längeren Beschluss zum Insolvenzplan gefasst. Die Leitsätze des Gerichts:

InsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Das Gericht prüft unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte, ob die gesetzlichen Bestimmungen über das Vorlagerecht und den Inhalt des Plans beachtet sind. Dabei hat es nicht nur offensichtliche Rechtsfehler zu beanstanden.

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Spiegel-Online „Kredite: So vermeiden Sie die Schuldenfalle“

Spiegel-Online letzten Samstag: „Kredite: So vermeiden Sie die Schuldenfalle, von Hermann-Josef Tenhagen“: „Schufa-Zahlen zeigen: Bildung als Schutzmaßnahme gegen Überschuldung Überschuldung ist nicht nur ein Arbeitslosen-Phänomen. Auch Vollzeitkräfte geraten in die Kreditkrise. Das beste Gegenmittel heißt Bildung – in doppelter Hinsicht.“