Urteil vom 23. Juni 2015 – XI ZR 536/14 – aus der Pressererklärung des Gerichts: „Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids nicht berufen kann, wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben macht. (…) Dieser Missbrauch verwehrt es dem Antragsteller nach § 242 BGB grundsätzlich, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen. (…) Deshalb musste sich auch der Kläger, nachdem die Verjährungsfrist ohne Zustellung des Mahnbescheids abgelaufen wäre, so behandeln lassen, als sei sein Anspruch verjährt.“
Jahr: 2015
Drucksache 21/826, Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 18.06.15 – Betr.: Bildungs- und Teilhabepaket
In der Vergangenheit hatten wir über die sog. „Neuausrichtung“ der psychosozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser berichtet (vgl. www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=neuausrichtung). Das war in 2013 und inzwischen sind die GRÜNEN in der Regierung. Nun gibt es Nachgefechte:
LG Hamburg zur Insolvenzanfechtung
LG Hamburg, 16.03.2015 – 318 S 38/14: „Denn die Kammer ist davon überzeugt, dass bereits angesichts der unmittelbaren zeitlichen Nähe zu dem nur wenige Wochen später am 05.07.2011 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellten Eigenantrag bereits drohende Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen vorlag. (…) Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die es nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann
Hier der Hinweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015 – Az. 17 U 5/14 – Pressemitteilung des Gerichts
Ergänzung 22.7.2015: siehe auch BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam
Heute wurden im www.infodienst-schuldnerberatung.de zahlreiche neue Beiträge eingestellt. Hier eine Auswahl. Um dorthin zu gelangen, bitte obigen Link klicken (und ggf. weiterblättern; „ältere Artikel“).
- Post haftet für Zustellungsfehler – OLG Hamm vom 18. Juni 2014, Az. 11 U 98/13
- Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Keine Abmahnung erforderlich! – OLG Stuttgart vom 17. Februar 2014, Az. 101 U 6/13
- Fristlose Kündigung möglich, bei regelmäßig zu geringen Mietzahlungen – AG Karlsruhe vom 4. April 2014, Az. 4 C 41/14
„MONEYCARE- pass auf Dein Geld auf“
„Die Erfahrungen aus der Schuldner- und Insolvenzberatung, gerade auch aus der Präventionsarbeit etwa in Schulen oder Jugendzentren, zeigen: Vielen jungen Menschen fehlen wichtige Kompetenzen im Umgang mit Geld. (…) Das Projekt „MONEYCARE- pass auf Dein Geld auf“ möchte hier gegenwirken.“
„Das Preisniveau für die privaten Konsumausgaben in Deutschland lag im Jahr 2014 um 1,5 % oberhalb des Durchschnitts der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das Preisniveau in den meisten direkten Nachbarländern Deutschlands höher. Lediglich in Polen und der Tschechischen Republik waren die Lebenshaltungskosten wie schon in den vergangenen Jahren niedriger.“ – zur ganzen Meldung des Statistischen Bundesamtes
„Die BRAK hat in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren*, das sich mittelbar gegen § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO richtet, eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Beschwerde wird die Zulassung einer Rechtsanwalts GmbH zur Insolvenzverwaltung angestrebt. Die BRAK ist der Auffassung, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist. Wenn selbst die höchstpersönliche und der Verschwiegenheit verpflichtete Dienstleistung der Rechtsberatung und -vertretung in Form der juristischen Person der GmbH zulässig sei, könne eine diese Dienstleistung erbringende Rechtsanwalts GmbH nicht vom Amt des (gewerblich geprägten) Insolvenzverwalters ausgeschlossen werden. – Stellungnahme der BRAK (19/2015, Mai 2015) “ – Quelle
Hiermit laden wir herzlich zum 2 Tages-Seminar „Interkulturelle Handlungskompetenz in der Schuldnerberatung und Sozialen Arbeit“ mit Lejla Bradaric am Montag / Dienstag 28./29. September 2015 ein.
Ratsuchende mit Migrationshintergrund suchen verstärkt Beratungsstellen auf. Die Mitarbeiter/innen in der Schuldnerberatung bzw. in der Sozialen Arbeit haben in ihrer alltäglichen Arbeit neue Herausforderungen zu bewältigen. Von ihnen wird erwartet, dass sie diese erfolgreich meistern. – Details (pdf) – Anmeldeseite – siehe auch unsere Seminarseite