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„Besserer Schutz persönlicher Daten im Internet: Einigung bei Datenschutzgrundverordnung“

Das BMJV meldet: „Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben sich am 16. Juni 2015 die jeweils zuständigen Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position für eine gemeinsame Datenschutzreform verständigt.“ – zur ganzen Meldung

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BFS risk & collection GmbH fordert kein „Titulierungsentgelt“ mehr

Unter www.infodienst-schuldnerberatung.de findet sich ein sehr lesenswerter Beitrag zum Thema Inkassokosten*. Wesentliche Norm ist § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG. Demnach ist die Vergütung für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen**, für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren (nur) bis zu einem Betrag von 25 Euro erstattungsfähig.

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BMJV: „Finanzmarktwächter nehmen Versicherungsmarkt unter die Lupe“

Pressemitteilung des BM Justiz und Verbraucherschutz: „Verbraucherschutzminister Heiko Maas informierte sich am 11. Juni 2015 bei einem Besuch der Verbraucherzentrale Hamburg über die Arbeit des neuen Finanzmarktwächters.“

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BGH zur Vorsatzanfechtung und Hemmung der Verjährung

BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – IX ZR 95/14 – Leitsätze des Gerichts:

  • Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. InsO § 133 Abs. 1
  • Auch nach neuem Verjährungsrecht hemmt die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe die Klageforderung übersteigt, die Verjährung aller ausreichend bestimmten Teilansprüche. InsO § 146 Abs. 1; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
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BGH zum Streitwert einer Tabellenfeststellungsklage

BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 – III ZR 260/14

Aus den Gründen: Nach § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand – wie vorliegend – vom Insolvenzverwalter bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist. Die Norm ist auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert unter Einschluss des Wertes des Beschwerdegegenstands maßgebend

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.07.2015
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Veranstaltungsreihe „Hamburg! Gerechte Stadt“ : Hamburger Wohnungspolitik – Versprechen ohne Ende?

„In der Hamburger Wohnungsproblematik bewegt sich zu wenig. An welche politischen oder strukturellen Bedingungen liegt es, dass noch immer Menschen, die ein niedriges Einkommen haben, die obdachlos sind, die in öffentlicher Unterbringung oder in stationären Unterkünften leben, praktisch keine bezahlbare Wohnung bekommen? Mietkosten belasten Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen sehr stark und sind Ursache für Armut und den Bezug von Leistungen des SGB II und SGB XII.

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Kieler Nachrichten: Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen per Telefonanruf 4,5 Milliarden Euro Außenstände eintreiben

Die Kieler Nachrichten melden: „Die Landeshauptstadt wird mit Hannover und Halle zum Inkassobüro für ganz Deutschland: Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen per Telefonanruf 4,5 Milliarden Euro Außenstände eintreiben – vor allem Kindergeld, Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen, die zu viel gezahlt worden sind.“ – zum ganzen Bericht

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NDR: „Mietpreisbremse für ganz Hamburg kommt“

Der NDR meldet, dass Hamburg flächendeckend eine Mietpreisbremse bereits zum 1. Juli oder zum 1. August bekommen wird: zur NDR-Meldung. Siehe auch „Wem hilft die Mietpreisbremse?“ (tagesschau.de)

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Kleine Anfrage Inge Hannemann: Telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter in Hamburg

Drucksache 21/675: Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 03.06.15 – Betr.: Telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter in Hamburg

„Seit Mai 2010 haben Jobcenter die Beantwortung von Telefonanrufen zunehmend an Servicecenter ausgegliedert. Das ist eine Folge des Konzeptes für die Neuorganisation der SGB-II-Telefonie durch die Bundesagentur für Arbeit. (…)

Jobcenter team.arbeit.hamburg (t.a.h) schreibt in einer internen Mail vom 22. April 2015 (vergleiche „junge Welt“ vom 5. Mai 2015 [Anmerkung: siehe auch www.harald-thome.de (pdf)]) an die Mitarbeiter der Jobcenter, dass sich die „Übernahme telefonischer Kundenanfragen durch das Service Center (SC) bewährt hat“. Weiterhin wird darauf gedrungen, dass die Telefonnummern der Beschäftigten t.a.h. nicht an Kundinnen und Kunden sowie an sonstige Dritte herausgegeben werden und nur für den internen Dienstgebrauch sind. Auf eine entsprechende Servicenummer wird hingewiesen.

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Zu hohe Gebühr für gescheiterte Zahlungseinzüge

Ein Unternehmen darf nicht eine Gebühr bis zu 50 Euro verlangen, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Unister GmbH entschieden. Urteil des LG Leipzig vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr: PM der vzbv