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Kosten für Hundehaftpflichtversicherung im SGB II / XII vom Einkommen absetzbar

10.02.2017: nachstehendes ist wegen BSG-Entscheidung veraltet! siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bundessozialgericht-kein-hoeheres-arbeitslosengeld-ii-wegen-hundehaftpflichtversicherung/

Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Vor längerer Zeit hatte ich es mal in einem Newsletter formuliert, so in meinem Newsletter vom 6.10.2013 (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1207/) unter Ziff. 5, dass auch Hundehaftplichtversicherungen als gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen im SGB II/SGB XII vom Einkommen abzusetzen sind (§ 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Jetzt liegt das erste Urteil eines SG vor, in dem das genauso durchgeurteilt wurde (SG Gelsenkirchen v. 07.04.2015 – Az.: S 31 AS 2407/14).

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 10.02.2017
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Bei Sanktion eines Familienmitglieds volle Unterkunftskosten für die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

Wir hatten am 29.5.2013 schon auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.05.2013 – B 4 AS 67/12 R hingewiesen. Jetzt bietet die aktuelle Meldung unter www.sozialberatung-kiel.de (in dem auf Beschluss SG Schleswig vom 6. Mai 2015, S 9 AS 69/15 ER, PDF, hingewiesen wird) Gelegenheit, daran zu erinnern. Vgl. auch BSG, Urteil vom 02.12.2014, B 14 AS 50/13.

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Zur Gebühr für Erstellung eines Kontoauszuges mittels Datenbankabfrage durch das Finanzamt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen: 17 K 5214/13:
Die ohne schwierige inhaltliche Prüfung durchgeführte Erstellung eines Kontoauszuges mittels Abfrage aus vorgehaltenen Datenbeständen durch das Finanzamt ist als gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft zu bewerten. – Normen: VwVfG § 39 Abs. 1; GebG NRW § 9 Abs. 1; IFG NRW § 11; VerwGebO IFG NRW § 1

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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BGH zum isolierten Restschuldbefreiungsantrag und den Hinweispflichten des Insolvenzgerichts

Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 16.4.2015, Aktenzeichen IX ZB 93/12. Daraus: „Grundsätzlich ergibt sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren bereits aus der gesetzlichen Regelung der § 305 Abs. 1, § 306 Abs. 3 InsO, dass ein Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Voraussetzung für die Gewährung der Restschuldbefreiung ist. (…) Um dem Schuldner – sofern es sich um eine natürliche Person handelt – die Wahrung seiner Rechte zu ermöglichen, ist er umfassend auf die Erfordernisse zur Erlangung der Restschuldbefreiung hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005, IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181, S. 183 f).“

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„Aufstocker“ über­proportional häufig über­schuldet

„Im Jahr 2014 waren 6,7 % der überschuldeten Personen, die eine Schuldnerberatung in Anspruch nahmen, sogenannte Aufstocker. Ihr Anteil war damit etwa doppelt so hoch wie ihr Anteil an der Gesamtheit der Erwerbstätigen (rund 3 % nach Ergebnissen des Mikrozensus sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Sie sind also überproportional häufig überschuldet. Dies sind erste Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2014, die das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni veröffentlicht. 

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OLG Celle zur Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

OLG Celle 16. Zivilsenat, Beschluss vom 23.02.2015, 16 W 6/15 zu § 116 ZPO

  1. In einem Insolvenzverfahren kann auch Gläubigern mit einem Anteil von weniger als 4 % der angemeldeten und anerkannten Forderungen die Finanzierung des Prozesses des Insolvenzverwalters zumutbar sein.
  2. Einen festen Maßstab für die zu erwartende Verbesserung der Quote gibt es nicht (Anschluss an OLG München, Beschl. vom 05.04.2013, 5 U 1051/13). Maßgeblich ist ein Vergleich des vorzuschießenden Betrags und der möglichen Ergebnisverbesserung in absoluten Beträgen. Voraussetzung für eine Vorschusspflicht ist dabei, dass ein deutlicher Mehrertrag gegenüber den aufzuwendenden Kosten möglich ist.
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BGH zu § 850c Absatz 4 ZPO: Naturalunterhalt ist eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten

BGH, Beschluss vom 16. April 2015 – IX ZB 41/14:
„Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt.“ – ZPO § 850c Abs. 4; InsO § 36 Abs. 4

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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Süddeutsche Zeitung: „Wenn Banker Kinder unterrichten“

„Immer öfter kommen Fachleute an Schulen und erklären Jugendlichen die Wirtschafts- und Finanzwelt. Der Übergang zwischen Information und Werbung ist fließend.“ – zum Bericht der Süddeutschen

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Aktionswoche Schuldnerberatung: Arm und überschuldet – trotz Arbeit

aktionswocheIn der nächsten Woche startet dies disjährige bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).

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LG Bielefeld verurteilt 12-jährigen wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro

An dieser Stelle der Hinweis auf LG Bielefeld, Urteil vom 04.03.2015, Az. 4 O 211/14. Das Gericht hat entschieden, dass ein 12-jähriger, der ein Computerspiel über eine Tauschbörse herunter- und herauflädt, volle Verantwortung für sein Handeln trägt.

Aus den Gründen: