Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): „(…) Gemeinsam sehen wir die Vergabereform als einen grundsätzlich tragfähigen Ansatzpunkt, um bestehende Qualitätsdefizite bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen zu überwinden. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mit Hilfe der Neuregelung eine einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und damit den Qualitätswettbewerb zu befördern. (…)“ – Quelle und mehr
Jahr: 2015
In seinem aktuellen Newsletter merkt RA Henning zu AG Hamburg, Beschl. vom 19.02.2015, 68c IK 3/15 (siehe unsere Meldung vom 13.05.2015) an: „Diese soweit ersichtlich erste zu § 287a Abs. 1 InsO veröffentlichte Entscheidung gibt zunächst Anlass zu einem Blick auf den Ablauf der richterlichen Prüfung nach den Umstellungen des Verfahrens zur Erteilung der Restschuldbefreiung zum 1.7.2014.
Das Forum Schuldnerberatung ist Teil einer Reihe jährlich stattfindender Fachveranstaltungen, die der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zu aktuellen Themen, Fragen und Herausforderungen der Schuldnerberatung anbietet. Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit eröffnet, neben dem fachlichen Austausch aktuelle Entwicklungen der Schuldnerberatung zu diskutieren und damit Einfluss auf die fach- und sozialpolitische Diskussion zu nehmen.
Die Kürzung von Hartz IV Leistungen in Form von Sanktionen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig. Die 15. Kammer des Gerichts ist der Auffassung, dass Hartz IV Sanktionen die Menschenwürde antasten und Leib und Leben gefährden können. – Sozialgericht Gotha – Beschluss vom 26.05.2015 – Az.: S 15 AS 5157/14 – Quelle und mehr – siehe auch die PM des Paritätischen „Paritätischer begrüßt aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Gotha und fordert Abschaffung der Sanktionen„.
„„Die ersten von uns seit langem geforderten Mietrechtsänderungen und -verbesserungen werden jetzt Gesetz. Ab 1. Juni gilt auch bei der Wohnungsvermittlung für Makler und Vermieter der Grundsatz: ‚Wer bestellt, der zahlt‘. Gleichzeitig greift ab diesem Tag die so genannte Mietpreisbremse, die überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindern soll. Voraussetzung ist hier aber, dass die einzelnen Bundesländer Städte festlegen, in denen wegen des angespannten Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse gelten muss. Das ist bisher nur in Berlin geschehen. Ich fordere die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel jetzt schnellstmöglich zu folgen“,
Seit der InsO-Reform 2013 (Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte, 15.07.2013, Bundesgesetzblatt Teil I 2013, S. 2379) dürfen nach § 305 InsO anerkannte Stellen den Schuldner vor dem Insolvenzgericht für das gesamte Verfahren vertreten; § 305 Absatz 4 InsO (Streichung von „im Verfahren nach diesem Abschnitt“).
Dazu gibt es folgendes Material:
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 21.05.15
Betr.: Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen (Drucksache 21/550):
„Über die „Reform“ der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag gibt es in der Öffentlichkeit seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2013 erhebliche Diskussionen. Regelmäßig sind Meldungen über seine soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Schieflage zu vernehmen. Entrichtet ein Haushalt diesen Beitrag nicht, so muss mit einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden. Nach Medienberichten kommt es pro Monat bundesweit zu circa 60.000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.
„Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen.
Mit dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wird der rechtliche Rahmen für ein flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung geschaffen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.“ – Quelle und mehr
Ergänzung 17.6.2015 – siehe auch:
- www.verbraucherstreitbeilegung.de/tag/verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/377850
Das Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot ruft am Donnerstag zum Protestmarsch vor das Rathaus auf. Drinnen tagt derweil die Bürgerschaft zum Thema Obdachlosigkeit. Etwa 2000 Menschen leben inzwischen nach Diakonie-Angaben auf der Straße. Weil die einzige Notunterkunft überfüllt ist, fordert das Aktionsbündnis Soforthilfe für Obdachlose. – mehr: Hinz&Kunzt
Hier der Hinweis auf eine lesenswerte Entscheidung des AG Göttingen, Beschluss vom 27.04.2015, 74 IN 56/13 zu § 290 InsO:
- Zur Stellung von Versagungsanträgen sind nur Insolvenzgläubiger befugt.
- Ein Verhalten des Schuldners in Bezug auf erst nach Verfahrenseröffnung entstandene Vermögensansprüche genügt nicht.