„Die Bertelsmann Stiftung hat untersucht, wie Kinder aufwachsen, deren Eltern wenig Geld haben und kommt zu dem Ergebnis: Die staatliche Unterstützung für arme Familien orientiert sich zu wenig an den Bedarfen der Kinder und wird ihnen deshalb oftmals nicht gerecht.“ – zur ganzen Pressemeldung
Jahr: 2015
Aus der Pressemitteilung des Stromspar-Checks der Caritas: „Bundesweit haben über 170.000 Haushalte mit geringem Einkommen rund 130 Euro Stromkosten pro Jahr mit Hilfe des vom Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen (eaD) koordinierten Projektes Stromspar-Check PLUS eingespart.“
„Wenn Arbeitslose einen Job finden, ist die Bundesagentur für Arbeit nur selten beteiligt. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Behörde. In 74 Prozent der Fälle gelingt die Arbeitssuche aus eigener Kraft. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen Kurz- und Langzeitarbeitslosen.“ Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de
Fahren ohne Ticket wird teurer
Das Fahren ohne Fahrschein kostet künftig 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr anhebt. Die Länder hatten die Anpassung im November letzten Jahres gefordert, um auf die allgemeine Preissteigerung in den 12 Jahren seit der letzten Erhöhung zu reagieren.
BGH, Beschluss vom 12. März 2015, – IX ZB 85/13, Leitsatz des Gerichts:
„Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben; dass die angemeldete Forderung bestritten worden ist oder der Schuldner ihr widersprochen hat, hindert die Antragsbefugnis nicht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 – IX ZB 257/08, WM 2009, 2234). – § 290 Abs. 1 InsO (alte Fassung!)
Anmerkung:
„Die neue Software und das neu eingeführte Vier-Augen-Prinzip in den Hamburgern Jobcentern gehen direkt auf Kosten der Erwerbslosen und der MitarbeiterInnen. Das belegt die Antwort auf die Große Anfrage zu Befristungen, Betreuungszahlen und Maßnahmen in Hamburger Jobcentern (Drs. 21/125) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
AG Göttingen, Beschl. v. 23. 12. 2014 – 74 IK 83/14 (rechtskräftig) – Leitsatz 2 des Gerichts:
„Verschweigt der Schuldner einen Gläubiger, muss er darlegen, dass das Verschweigen ausnahmsweise weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war (BGH IX ZB 259/11, Rz. 9). Ansonsten ist die Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO zu versagen.“
Die im Leitsatz genannte BGH-Rz. 9 lautet:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2014, Aktenzeichen L 3 AS 505/13; Pressemitteilung des Gerichts: „Die in einer Eingliederungsvereinbarung geregelte Pflicht zur Vornahme von zwei Bewerbungen pro Woche sind einem Arbeitslosen grundsätzlich zumutbar. Eine Minderung des Arbeitslosengeldes II wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung (Sanktion) ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn der Arbeitslose nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nicht nachkommen konnte, weil nicht genug Stellenangebote vorhanden waren.
AG Kassel, Urteil vom 15.07.2014; Aktenzeichen: 414 C 1451/14 – Leitsatz des Gerichts: „Die formularmäßige Erklärung, eine absolute anerkannte Forderung eines Schuldenerkenntnisses stamme aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, ist wegen Verstoß gegen § 309 Nr. 12 b BGB nichtig.“
Aus der Entscheidung:
Aus der gemeinsamen Presseerklärung der BAG-SB und LAG-SB Nordrhein-Westfalen: „Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung NRW feiert in diesen Tagen ihr 20-jähriges Bestehen. (…) Ressortübergreifendes Denken und Handeln in den verschiedenen Ministerien sei nötig, um die knappen Mittel für die Schuldnerberatung effektiv einzusetzen, so der CDU-Sozialpolitiker Bernhard Tenhumberg, MdL (NRW). Ergänzend führte er aus: „In Berlin brauchen wir klare Zuständigkeiten in einem Ministerium für die Schuldnerberatung“. Auch sei es nötig die Zugänge für überschuldete Menschen zur Schuldnerberatung barrierefreier zu gestalten und bestehende Hemmnisse, etwa nach der Einkommenshöhe die nicht überschritten werden darf, abzubauen.
„Die Hilfe muss jeden so lange erreichen, wie sie nötig und sinnvoll ist“, so Schuldnerberaterin Marion Kemper aus Bottrop. (…)“ – zum ganzen Pressetext-BAG-LAG (pdf)