www.infodienst-schuldnerberatung.de veröffentlicht einen „Leitfaden für Beratungsfachkräfte in der Insolvenzberatung“, der von Marion Kemper (Schuldner- und Insolvenzberatung Bottrop) und Réka Lödi (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein) erstellt wurde.
Jahr: 2015
SGB II-Bezieher müssen den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs 1 Nr 3 SGB II vorgesehenen Form hinnehmen. Die Vorschrift ist eine gesetzliche Grundlage im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen im SGB I und SGB X, die den Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigt, weil sie dem Gebot der Normenklarheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts am 24. April 2015 entschieden. Aktenzeichen: B 4 AS 39/14 R – Quelle und mehr: PM des BSG
Hinz & Kunzt meldet: „Die Situation für Hamburger Obdachlose spitzt sich dramatisch zu. Inzwischen kommt die Stadt ihrer Verpflichtung zu helfen immer häufiger nicht nach. Sogar die Notunterkunft Pik As weist Schutzsuchende ab.“
Unter www.finanztip.de/restschuldversicherung-bei-ratenkrediten findet sich ein Beitrag zum Thema. Vgl. auch: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=restschuldversicherung
„Dem Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann droht eine weitere saftige Geldstrafe. Kuhlmann hatte jahrelang überhöhte Mieten von Hilfeempfängern kassiert – Hinz&Kunzt hatte den Skandal 2009 öffentlich gemacht.“ – zum Bericht von Hinz&Kunzt. Vgl. auch: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=kuhlmann
„Wohnungslosigkeit und Armut“ sowie „Solidarität statt Konkurrenz“ sind die Leitthemen der Bundestagung 2015 der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., die vom 9. – 11. November in Berlin stattfinden wird. Das (vorläufige) Tagungsprogramm und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BAG W.
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 10.09.2014, 4 UF 43/14 – Leitsatz:
„Bei einem Antrag des Unterhaltsverpflichteten auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt infolge Eintritts der Volljährigkeit ist das volljährige Kind sowohl dafür, dass ein Unterhaltsanspruch fortbesteht, als auch für den Umfang der Mithaftung des anderen Elternteils darlegungs- und beweispflichtig. Für die Abänderung von Jugendamtsurkunden gilt die zeitliche Sperrwirkung nach § 238 Abs. 3 FamFG nicht. Sie können deshalb auch rückwirkend für die Zeit vor einem Auskunfts- oder Verzichtsverlangen abgeändert werden. Grenzen der rückwirkenden Abänderung können sich aus § 242 BGB ergeben.“
Die Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (Prof. Dr. Dagmar Felix) lädt zum Vortrag „Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte“ von Herrn Prof. Dr. Peter Axer am Dienstag, den 5. Mai 2015 um 18.15 Uhr ein. Details siehe die Einladung als pdf.
An dieser Stelle der Hinweis auf ein aktuelles Hörspiel des BR und von DKultur unter der Regie von Leonhard Koppelmann: Elfriede Jelinek „Wirtschaftskomödie“ – siehe www.br.de
„Verbraucher sollen wirksamer geschützt werden vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ (18/4631) will die Bundesregierung mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern.“ – Quelle und mehr: HIB-Meldung