„Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Diese Verfügbarkeit wird bei Studierenden regelmäßig verneint, weil sie – so die gesetzliche Vermutung – nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Beginnt das Studium für den Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung widerlegt werden. Dies entschied in einem am 30.03.2015 veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Jahr: 2015
„Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach Beendigung des Mobilfunkvertrags kein „Pfand“ in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt. Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagte einem Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein (Büdelsdorf) in einem vor kürzlich veröffentlichten Urteil erneut das Erheben einer Pfandgebühr in Höhe von 9,97 Euro“ – Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 2 U 6/14 – Pressemitteilung des OLG – siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=sim+pfand
„Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema der Zwangsverrentung, welches zunehmend virulent wird, wie auch die hier behandelte Rechtsprechung 2013 bis 2015 belegt. Der Begriff der Zwangsverrentung ist dabei durchaus richtig gewählt, weshalb dieser Begriff auch nicht in Anführungszeichen gesetzt wird. Es geht dabei um den gesetzlich im SGB II fixierten Zwang entweder als „Hartz IV“ beziehende Person den vorzeitigen Rentenantrag selber zu stellen oder hinnehmen zu müssen, daß der SGB II-Leistungsträger diesen Antrag im Wege der Ersatzvornahme stellt.“ – zum Artikel von Herbert Masslau
„Falschmeldungen? Nicht mit uns! Wie in jedem Jahr seit seiner Gründung (1845) boykottiert der Postillon den überaus schändlichen 1. April. Deutschlands größte Tages- und Nachtzeitung der Welt setzt damit ein Zeichen gegen die albernen Lügen und Aprilscherze, die in vielen weniger seriösen Medien an diesem Tag verbreitet werden.“ – zur ganzen Meldung auf www.der-postillon.com
„Anlässlich der Reportage des Teams Wallraff waren die Missstände in den Jobcentern auf Initiative der LINKEN am 25. März auch Thema im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Laut der LINKEN erklärten Regierung und Bundesagentur die grundsätzlichen Probleme dort jedoch zu Einzelfällen. Lesenswert ist auch ein Brandbrief von Jobcenter-Personalräten zum Thema.“ – Quelle und mehr – siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/jobcenter/
Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Prof. Dr. Monika Burmester, Ev. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe: Wie viele private Haushalte sind überschuldet und welche Haushalte tragen ein erhöhtes Überschuldungsrisiko? Solche Fragen werden zu unterschiedlichen Anlässen und aus unterschiedlichen Beweggründen immer mal wieder gestellt. – zum Beitrag
Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3102/13 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass juristische Personen gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden können, anhängig. Dazu hat der Gravenbrucher Kreis eine Stellungnahme (pdf) verfasst. Siehe dazu auch BGH, Beschl. v. 19. 9. 2013 – IX AR (VZ) 1/12 und die Anmerkung von RA Walther Seele dazu in der ZVI 2013, 472.
Update 15.2.2016: Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist verfassungsgemäß
„Eine der größten deutschen Auskunfteien, die Bertelsmann-Tochter Infoscore Consumer Data GmbH, steht wegen unzureichenden Datenschutzes in der Kritik. Nach Recherchen von NDR Info …“ – zum ganzen Bericht des NDR
Ergänzend zur vorgestrigen Meldung Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen im SGB II und SGB XII hier eine Übersicht über die Zuständigkeiten bei rückständigen Forderungen, bei denen Wohnungsverlust oder eine vergleichbare Notlage droht, erstellt von der BASFI Hamburg: 2015-03-26-uebersicht (pdf).
In Jochim Wagners Buch “Vorsicht Rechtsanwalt: Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral” (siehe unsere Meldung vom 06.01.2015) geht es auch um die These, dass es zu viele Rechtsanwälte geben würde und der Anwaltsberuf ein „Sammelbecken für schlechte Juristen“ sei. Aus diesem Grund hier die aktuellen Rechtsanwaltszahlen der BRAK (PM + pdf-Übersicht).
Bei dieser Gelegenheit: