Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gesterm darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis
Zur Pressemitteilung des BGH sowie zum sehr lesenswerten Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: „Vodafone darf nicht mit Schufa drohen„.