BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 – IX ZB 69/12: „Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.“ – § 91 Abs. 1 InsO
Jahr: 2015
Mit Urteilen vom 12.3.2015 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Die klageabweisenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln wurden damit bestätigt. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungswidrig sei.
Unter http://justiz.hamburg.de/contentblob/4426938/data/mitte-2015.pdf ist der neue Geschäftsverteilungsplan Stand 03/2015 für das Amtsgericht Hamburg-Mitte, zu dem auch das Insolvenzgericht Hamburg gehört, veröffentlicht. Dem ist zu entnehmen, dass die Zuständigkeiten sich nicht mehr nach dem Buchstaben des Schuldners richten, sondern nach dem Eingang („Neu eingehende Insolvenzsachen werden in der Reihenfolge des Eingangs nach dem folgenden Turnus verteilt.“)
Auf einer anderen Justizseite findet sich der Hinweis: „Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensbereichen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter des Insolvenzgerichts.„
„Mit scharfer Kritik an den Prioritäten der Bundesregierung reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach in Deutschland mittlerweile jedes sechste Kind unter drei Jahren von Hartz IV lebt. Der Verband fordert den zügigen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, deutliche Verbesserungen des Kinderzuschlags und eine Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes.“ – Quelle und mehr
Im Oktober 2014 gab es über 4,3 Millionen erwerbfähige Hartz IV-Empfänger, aber weniger als die Hälfte von ihnen gilt als arbeitslos im Sinne der Statistik. Mit 58 Prozent wird der überwiegende Teil nicht zu den Arbeitslosen gezählt. Das zeigt der aktuelle Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. – Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de
Hier der Hinweis auf ein Feature des Deutschlandradios Kultur: „Stecker raus – Menschen ohne Strom“: morgen (Samstag, 14.3.) um 18.05 Uhr. – Details
Wohnungsräumung ohne Gerichtsurteil
Die Folgen der Änderung der §§ 283 und 940a Absatz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2013 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4232). Nach dieser Gesetzesänderung können Vermieter eine Wohnung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung räumen lassen, falls der Mieter der Sicherungsanordnung nach §283a ZPO zuvor nicht nachgekommen ist, schreibt die Linksfraktion.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2014, 6 AZR 869/13, eine weitere* Entscheidung zur Insolvenzanfechtung gefällt. Leitsätze des Gerichts:
„Erfolgt die Entgeltzahlung nicht über das Konto des späteren Insolvenzschuldners, über das üblicherweise die Gehaltszahlungen erfolgen, sondern über das Konto einer dritten Person, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, liegt in der Regel eine inkongruente Deckung vor. Eine derartige Befriedigung erfolgt nicht „in der Art“, in der sie geschuldet ist.“
Bankkunden können nach Auflösung ihres Girokontos verlangen, dass ihre alte Bank das Restguthaben kostenlos auf ihr neues Konto überweist. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Jena-Saale-Holzland entschieden. – Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8.01.2015, Az. 1 U 541/14 – nicht rechtskräftig – Quelle und mehr
Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen Widerrufsbelehrungen enthalten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass die Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können.- Quelle und mehr