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LG Essen zur Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an mit dem Schuldner in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen

Pflichtlektüre!: Landgericht Essen, 7 T 285/14, Beschluss vom 4.9.2014:

  1. Bildet der Schuldner mit Personen, denen er keinen gesetzlichen Unterhalt schuldet, eine Bedarfsgemeinschaft, liegt eine „faktische Unterhaltspflicht“ vor.
  2. Diese Personen sind daher bei der Berechnung des dem Schuldner zu belassenen Existenzminimums nach § 850 f Abs. 1 lit a ZPO zu berücksichtigen.

Leitsätze von RA Matthias Butenob

Aus dem Beschluss: „Nach dem Wortlaut des § 850f Abs. 1 lit a ZPO ist der notwendige Lebensunterhalt der „Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat“ zu berücksichtigen. Unterhalt zu gewähren hat der Schuldner faktisch auch denjenigen, die mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft bilden. (Anm.: Unterstreichung durch uns) Die gesetzgeberischen Wertentscheidungen im Sozialhilferecht sind bei der Auslegung der Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts zu berücksichtigen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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FAZ: „Hälfte der Sparkassen schafft Überziehungszins ab“

Hier der Hinweis auf eine Meldung der FAZ

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„Immer weniger arbeitsmarktpolitische Förderung für Hartz IV-Empfänger“

Hier einige Stimmen zum Thema:

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Bundesdatenschutzgesetz: Stärkung der Datenschutzaufsicht

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde“ wurde gestern im Bundesgesetzbaltt veröffentlicht (2015,Nr. 7 vom 03.03.2015, Seite 162). Mehr dazu siehe „Stärkung der Datenschutzaufsicht“ (Meldung der Bundesregierung). Das Gesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft.

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SG Mainz: Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

„Die 3. Kammer des SG Mainz hat in zwei Beschlüssen vom 12.12.2014 (Az. S 3 AS 130/14 und S 3 AS 370/14) dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, „Hartz 4“) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist. Mit dieser Vorschrift werden die von den Jobcentern zu übernehmenden Leistungen für Unterkunft und Heizung auf die „angemessenen“ Aufwendungen begrenzt.

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BGH zum Zweitantrag auf Restschuldbefreiung nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit (altes Recht !)

BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 – IX ZB 22/13
Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist. – InsO § 35 Abs. 2, § 287 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 3 a.F.

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Behandlung privater Krankenversicherungsbeiträge im Insolvenzverfahren

Aus dem aktuellen Newsletter von RA Kai Henning: „Auch Beiträge der privaten Krankenversicherung, die vor der Insolvenzeröffnung fällig sind, unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag. (amtlicher Leitsatz), Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 30.12.2014 -16 W 168/14.

Anmerkungen

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Jahresfachtagung 2015 BAG-SB und LAG SB NRW: „Meilensteine“

Das Programm der Jahresfachtagung 2015 der BAG-SB ist nun veröffentlicht. Sie steht unter dem Motto „Meilensteine“ und findet dieses Jahr am 6./7. Mai 2015 in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung NRW e.V., die in diesem Jahr ihr 20jähriges Bestehen feiert, in Dortmund statt.

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Thomé Newsletter: „Vier-Augen-Prinzip bei den JC’s/ Es brodelt“

Aus dem aktuellen Thomé Newsletter 05/2015 vom 24.02.2015; „Es rumort in den Jobcentern mächtig, daher möchte ich verschiedene Dokumente zum Thema veröffentlichen, zunächst ein Offener Brief der „Personalvertretungen der Jobcenter (gemeinsamen Einrichtungen) in Bayern“ vom 19. Jan. 2015, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/150119_Kassensicherheit_JC_PR_Bayern_Offener_Brief.pdf . Ein Artikel in vbba Aktuell mit dem Titel: Kassensicherheit in den Jobcentern – die Stimmung der Beschäftigten kippt! vom 4.2.15,

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BGH zur Mietkaution während der Wohlverhaltensperiode

Am 18.11.2014 hatten wir über den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 9. Oktober 2014 – IX ZA 20/14 berichtet. Eine Brisanz anderer Art ist in der Meldung allerdings untergegangen und soll hier nachgeholt werden.

Aus dem Beschluss: „(Rnr. 7:) Bei dem während der Wohlverhaltensperiode fällig gewordenen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution handelt es sich um einen Gegenstand der (früheren) Insolvenzmasse.