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Junge Welt: „Nürnberger Spionageamt“

Die Junge Welt berichtet unter der Überschrift „Nürnberger Spionageamt“ dass die Bundesagentur für Arbeit Software zur Überwachung Erwerbsloser in sozialen Netzwerken („Social Media Monitoring Tool“) geordert hat und Datenschützer nicht informiert waren. – zum Bericht und Folgebericht („Agentur für Meinungsforschung„)

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Neue Termine für Kindergeld-Auszahlung

„Das Auszahlungsverfahren für Kindergeld und Kinderzuschlag wurde ab Januar 2015 geändert und die Auszahlungstermine entsprechend angepasst. Der im Überweisungsplan Kindergeld 2015 (PDF, 111,4 KB) angegebene Überweisungstag ist nunmehr gleichzeitig der Buchungstag, an dem das Kindergeld bzw. Kinderzuschlag dem Kindergeldberechtigten im Laufe des Tages gutgeschrieben wird. Die Auszahlungstermine können Sie auch telefonisch abfragen unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 33.“ – Quelle; siehe auch die PM der Bundesagentur von gestern sowie die Meldung „BA zahlt Kindergeld verspätet aus“ (www.gegen-hartz.de)

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Hamburger Gerichtsvollzieher führten von Januar bis November 2014 fast 3.400 Kontoabfragen durch

Nach § 802 l Absatz 1 Zivilprozessordnung können Gerichtsvollzieher über das Bundeszentralamt für Steuern diverse Kontoinformationen erhalten (§ 93b AO, § 24c KWG). Aus der Antwort des Hamburger Senats auf die Kleine Anfrage „Kontoabfragen durch Hamburger Behörden“ (Drucksache 20/13998; pdf) des Abgeordneten André Trepoll (CDU) geht hervor, dass dies von Januar bis November 2014 fast 3.400 Mal geschah.

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Kinder und Onlinewerbung – Ein Ratgeber für Eltern

„Der Elternratgeber „Kinder und Onlinewerbung“, herausgegeben von der Landesanstalt für Medien NRW und dem Bundesfamilienministerium, klärt über die vielfältigen Werbeformen im Internet auf, erläutert, welchen werblichen Ansprachen Kinder im Netz ausgesetzt sind und wie sie Datenspuren hinterlassen. Am Ende jedes Kapitels heißt es nicht nur „Was tun?“, sondern hier finden sich auch konkrete Antworten und Hilfen für Erziehende, um Kinder bei der Entwicklung ihrer Werbekompetenz im Internet zu unterstützen.“ – mehr / Bezugsadresse sowie der direkte pdf-Link

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„Stromsperren bleiben weiter möglich“

Bundestagsmeldung: „Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch zwei Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, in denen die Fraktion ein Verbot von Stromsperren und bundesweit gleich hohe Netzentgelte gefordert hatte.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Versagung der KFZ-Zulassung wegen Steuerrückständen, die zugleich Insolvenzforderungen sind

„Die Versagung einer Zulassung eines Fahrzeugs zum Verkehr wegen Insolvenzforderungen stellt weder eine Maßnahme der Geltendmachung der Forderung noch eine nach § 89 Abs. 1 InsO bzw. § 294 Abs. 1 InsO unzulässige Form der Zwangsvollstreckung dar und steht nicht im Widerspruch zum insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger.

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kurzer Beitrag zum neuen § 43d BRAO

In den BRAK-Mitteilungen 6/2014 (pdf) gibt es ab Seite 308 einen kurzen Beitrag zum neuen § 43d BRAO (Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen) von RA Dr. Mirko Möller

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Achtung beim Umtausch nach Weihnachten


Volkssport Umtausch: Viele Verbraucher geben nach dem Fest im Einzelhandel Geschenke zurück. Aber nicht immer können sie sich auf die Rechtslage berufen. Ein neuer Videospot der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Saarland klärt auf. – zur ganzen Meldung. Den neuen Spot sowie weitere Filme finden Sie im Internet unter: www.youtube.de/verbraucherstiftung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.02.2015
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BGH zum P-Konto und Übertrag auf den Folgemonat

Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung (Urteil vom 4. Dezember 2014 – IX ZR 115/14) zum P-Konto gefällt. Deren Lektüre Bedarf Zeit und Konzentration, welches sich allerdings lohnt. Leitsatz des Gerichts:

„Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.“ – ZPO § 835 Abs. 4, § 850k Abs. 1

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Bundesregierung: Überschuldungsstatistikgesetz bleibt derzeit unverändert

Die Bundesregierung hat den gemäß § 9 des Überschuldungsstatistikgesetzes erforderlichen Bericht vorgelegt, der als Bundestags-Drucksache 18/3567 nachzulesen ist. Daraus:

„Mit ihrem Erhebungsdesign und dem gesetzlich festgelegten Merkmalskatalog schließt die Überschuldungsstatistik die Lücke zwischen Mehrthemenbefragungen, welche die Überschuldung nicht explizit erfassen, und anderen schuldenspezifischen Datenerhebungen, die regelmäßig nur geringe Informationen über die Lebensumstände der überschuldeten Personen erheben.

Die Bundesregierung erachtet eine Weiterentwicklung der Vorschriften des Gesetzes derzeit nicht als zielführend.