„Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II als nicht ausreichend. Zudem führen Leistungslücken an der Schnittstelle zu anderen Bereichen der sozialen Sicherung dazu, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wird. (…)
Im Einzelnen sprechen sich die Wohlfahrtsverbände für diese Veränderungen aus:
- Leistungslücken schließen (…)
- Unterdeckungen beseitigen (…)
- Härtefällen mit erweiterten Spielräumen der Jobcenter begegnen und für Rechtssicherheit sorgen (…)
- Bildungs- und Teilhabepaket besser zugänglich machen (…)
- Neue Weichenstellungen bei der Regelbedarfsermittlung auf Basis der EVS 2013 (…)“
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