Im Dezember hat das BMJV den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ vorgelegt. Dazu gehören auch „Regelungen zur Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle, in denen das Konto dauerhaft oder erheblich überzogen wird“. Referentenentwurf als pdf. Letzen Freitag gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu eine Stellungnahme ab. Ebenso liegt eine Stellungnahme des Deutschen Richterbundes vor.
Ergänzung am 8.5.2015: siehe auch die Stellungnahmen von
- Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände – AG SBV (pdf)
- Die Deutsche Kreditwirtschaft (pdf)
- Bankenfachverband
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.05.2015