Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist bei Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochnachmittag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922) umfasst neben Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie, die umfassend den Bereich der Vermittlung und Vergabe von Immobilienkrediten regelt, auch weitere Aspekte. So soll etwa Transparenz bei Dispositionskrediten hergestellt werden.
Zur ganzen Bundestagmeldung. Siehe auch die Stellungnahmen der Sachverständigen:
- Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow (pdf)
- Stellungnahme Lutz Heer, Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (pdf)
- Stellungnahme Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (pdf)
- Stellungnahme Dr. Olaf Langner, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V./Die Deutsche Kreditwirtschaft (pdf)
- Stellungnahme Prof. Dr. Peter O. Mülbert (pdf)
- Frank-Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (pdf)
- Stellungnahme Dr. Achim Tiffe (pdf)