„Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Sie arbeitet unabhängig und neutral und wurde 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt (§111b EnWG). Getragen wird sie von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Mit ihrer Arbeit soll die Schlichtungsstelle die Gerichte entlasten und zur Zufriedenheit der Strom- und Gaskunden beitragen.
Für Privatkunden bietet die Schlichtungsstelle ein modernes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen: Wenn sich private Verbraucher erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, in dem sie einen Schlichtungsantrag stellen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen der Schlichtung finden Sie in den FAQs.“ – Quelle und mehr: www.schlichtungsstelle-energie.de/aufgaben.html