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Schuldnerberatung wirkt – das zeigt eindrucksvoll die Auswertung empirischer Studien über die Wirksamkeit der Sozialen Schuldnerberatung

Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. in Auftrag gegebene Studie, die den Auftrag hatte, bis dato vorhandene empirische Befunde zur Wirksamkeit der Sozialen Schuldnerberatung zusammen zu fassen und ihre Ergebnisse zu beleuchten, ist fertig.

Die Studie wurde von Frau Prof. Dr. Frauke Schwarting und Herrn Prof. Dr. Harald Ansen von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg erstellt und am 8.10.2015 der Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen (SPD) während der bundesweit 1. Tagung zur „Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe“ in Stralsund der Öffentlichkeit übergeben.

Die Soziale Schuldnerberatung richtet sich an Menschen, die von einer Ver- und Überschuldung betroffen sind. Schulden haben für die Betroffenen häufig weitreichende Folgen. Neben finanziellen Problemen kommt es nicht selten zu familiären Konflikten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sozialem Rückzug. Entsprechend breit sind die Angebote der Sozialen Schuldnerberatung. Sie erstrecken sich von der Finanz- und Budgetberatung über juristische und sozialarbeiterische Hilfen bis zum Verbraucherschutz. Ver- und überschuldete Ratsuchende sind vielfach auf dieses breite Spektrum an Unterstützung angewiesen. Das zeigen auch die zentralen Befunde der Wirksamkeitserfassung der Sozialen Schuldnerberatung:

Zu den wirtschaftlich-finanziellen Wirkungen zählen in erster Linie die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen, die Schuldensanierung und die Ermöglichung oder Stabilisierung einer Erwerbstätigkeit. In allen Bereichen können Erfolge durch die Soziale Schuldnerberatung nachgewiesen werden.

Die psychosozialen Wirkungen der Sozialen Schuldnerberatung umfassen nach den Schilderungen der befragten Ratsuchenden die Linderung schuldenbedingter psychischer Belastungen wie Schlafstörungen oder Resignation, die Verbesserung des physischen Wohlbefindens und der sozialen Einbindung in unterstützende Netzwerke.

In der Sozialen Schuldnerberatung gelingt es überdies, die Fähigkeiten Ratsuchender im Umgang mit Geld und Finanzfragen deutlich zu verbessern. Für die häufig längere Phase der Schuldensanierung und vor allem hinsichtlich der Prävention einer erneuten Überschuldung sind entsprechende Fähigkeiten unabdingbar.

Ratsuchende Menschen profitieren von der Sozialen Schuldnerberatung in vielen Lebensbereichen. Doch auch der Sozialstaat zählt zu den Gewinnern der Sozialen Schuldnerberatung, denn im Ergebnis verringern sich die Sozialausgaben für Menschen, die durch die Beratung wieder stabilisiert werden. Vorteile der Sozialen Schuldnerberatung bestehen auch auf Seiten der Gläubiger, die sich auf Absprachen mit den Beratungsstellen und den Schuldnern verlassen können. Bei so vielen Gewinnern lohnt es sich, die Kapazitäten der Sozialen Schuldnerberatung auszubauen. Noch immer fehlen viele Fachkräfte und Beratungsangebote für eine flächendeckende Unterstützung der weit über 6 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland.
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärte in ihrem Grußwort zur Studie:
„Die Lebenssituation von Menschen, die durch Überschuldung in Not geraten, lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Und so lenkt die Studie den Blick auf die Vielfalt der Kompetenzen der Schuldnerberaterinnen und-berater, die sich dafür engagieren, Überschuldeten zu helfen. Der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.,…, danke ich dafür, dass sie die Anforderungen an Schuldnerberatung und damit auch die Tätigkeiten und Verdienste der Beratung sichtbar macht. Der Studie wünsche ich gute Verbreitung, damit die Erkenntnisse für die weitere Forschung und vor allem für die Praxis ihre Wirkung entfalten können.“

Quelle: PM der BAG-SB – zur Studie (pdf)