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SG Leipzig: 100%-Sanktion bei U25 verfassungsgemäß

„Der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorgesehene vollständige Wegfall des Regelbedarfs beim erstmaligen Pflichtverstoß eines Leistungsempfängers, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das hat das Sozialgericht Leipzig mit Urteil vom 16. Juni 2015 (S 24 AS 2264/14 – nicht rechtskräftig) entschieden.“ – Quelle und mehr: PM des Gerichts

Siehe aber auch: Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig  und www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/sanktionen/